2.2 Sinn geben
Individuelle Stiftungslösungen
Die Stiftung Gutes tun möchte den unterschiedlichen Motiven der Stifterinnen und Stifter und den damit verbundenen Erwartungen an die Stiftungsarbeit durch größtmögliche individuelle Beratung und Unterstützung gerecht werden. Mit ihrem weiten Stiftungszweck und den unterschiedlichen Möglichkeiten des Stiftens hat die Stiftung Gutes tun die satzungsmäßige Basis für individuelle Stiftungslösungen geschaffen.
Gutes tun. Sinnvoll stiften. Zu Lebzeiten und von Todeswegen. Die Stiftung Gutes tun bietet sinnvolle Möglichkeiten.
Sinnvoll spenden ab 1,- Euro
Spenden werden grundsätzlich für die laufende Projektarbeit der Stiftung ggf. in Verbindung mit gemeinnützigen Organisationen der Region eingesetzt.
Spenden werden grundsätzlich für die laufende Projektarbeit der Stiftung ggf. in Verbindung mit gemeinnützigen Organisationen der Region eingesetzt.
Sinnvoll stiften ab 5.000,- Euro
Stifter und Stifterinnen, die eine Zustiftung an die Stiftung GUTESTUN leisten, stärken die langfristige Kapitlabasis und tragen damit zur Erfüllung des Stiftungszweckes bei.
Stifter und Stifterinnen, die eine Zustiftung an die Stiftung GUTESTUN leisten, stärken die langfristige Kapitlabasis und tragen damit zur Erfüllung des Stiftungszweckes bei.
Sinnvoll stiften ab 25.000,- Euro
Stifter und Stifterinnen, die einen Stiftungsfonds der Stiftung GUTESTUN zustiften, können ihren eigenen Stiftungszweck festlegen und auf Wunsch diesem Stiftungsfonds ihren Namen geben.
Stifter und Stifterinnen, die einen Stiftungsfonds der Stiftung GUTESTUN zustiften, können ihren eigenen Stiftungszweck festlegen und auf Wunsch diesem Stiftungsfonds ihren Namen geben.
Sinnvoll stiften ab 250.000,- Euro
Stifter und Stifterinnen, die eine Treuhandstiftung gründen, übertragen ihr Vermögen der Stiftung GUTESTUN mit der Auflage, dieses Vermögen nur zur Verfolgung der von ihnen bestimmten Zwecke zu verwenden. Auf Wunsch kann auch die Treuhandstiftung mit dem Namen der Stifterin oder des Stifters benannt werden.
Stifter und Stifterinnen, die eine Treuhandstiftung gründen, übertragen ihr Vermögen der Stiftung GUTESTUN mit der Auflage, dieses Vermögen nur zur Verfolgung der von ihnen bestimmten Zwecke zu verwenden. Auf Wunsch kann auch die Treuhandstiftung mit dem Namen der Stifterin oder des Stifters benannt werden.
Sinnvoll stiften im Einzelfall
Die Stiftung GUTESTUN kann die Verwaltung rechtsfähiger Stiftungen übernehmen, wenn die Zwecke dieser Stiftung sich im Rahmen der Stiftungssatzung der Stiftung GUTESTUN bewegen.
Die Stiftung GUTESTUN kann die Verwaltung rechtsfähiger Stiftungen übernehmen, wenn die Zwecke dieser Stiftung sich im Rahmen der Stiftungssatzung der Stiftung GUTESTUN bewegen.



